Aufgaben
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen für die Kirchengemeinde. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich. Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
- Bei der örtlichen Gottesdienstordnung.
- Bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Bei Veranstaltungen für alle Altersstufen.
- Bei Festen der Gemeinde.
- Als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde.
- In der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens.
- Beim Bau- und der Erhaltung der Gebäude.
- Beim Opferplan.
- Im Pfarrstellen-Besetzungsgremium.
- Für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde.
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind.
Je nach Größe und Bedürfnis der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern möglichst unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Erfahrungshintergrund zusammen.
In unserer Gemeinde wurden 7 Kirchengemeinderätinnen bzw. Kirchengemeinderäte für 6 Jahre gewählt.
Das Amtsversprechen
Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Das Versprechen, das ihnen dabei abgenommen wird, lautet:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ (§ 34 Kirchliche Wahlordnung)